Inhalte der Anhörung vom 8. Juni 2017

Die Anhörung am Donnerstag verlief gut. Der aufgeschlossene Petitionsausschuss nahm sich eine Stunde lang Zeit, sich mit uns zu beschäftigen (30 Minuten waren eigentlich eingeplant). Jan Wenzel war als Vertreter des TMBJS da. Einige Fragen konnte er direkt beantworten – andere werde er an die Zuständigen weiterleiten, sagte er.

Der Petitionsausschuss wollte die Petition eigentlich am Donnerstag in der Sitzung abschließen. Wir konnten zeigen, dass die Petition noch lange nicht komplett bearbeitet wurde und wünschten uns daher, dass die Petition weiterhin bearbeitet wird.

Hier der neue Zwischenbericht von heute:

Der Petitionsausschuss hat zu Beginn seiner 35. Sitzung am 8. Juni 2017 eine Anhörung zu der Petition in nicht öffentlicher Sitzung durchgeführt (§16 Abs. 1 Satz 1 ThürPetG). Im Rahmen der Anhörung hatte die Petentin Gelegenheit, Ihr Anliegen noch einmal gegenüber dem Petitionsausschuss und eines Vertreters des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vorzutragen.

Im Ergebnis der Anhörung hat der Petitionsausschuss beschlossen, zunächst den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als zuständigen Fachausschuss um Mitberatung zu ersuchen (§ 15 Abs. 2 Satz 1 ThürPetG). Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport wird sich in einer seiner nächsten Sitzungen mit dem Anliegen befassen und dem Petitionsausschuss zu gegebener Zeit das Ergebnis seiner Beratung mitteilen. Im Anschluss daran wird der Petitionsausschuss die Petition erneut inhaltlich beraten.

(Quelle: https://petitionen-landtag.thueringen.de/petitions/1146)

Wer sich dafür interessiert, was wir vorgetragen haben, kann jetzt weiterlesen. Wir, das sind übrigens Christina Richter (DaZ-Lehrerin an der Lobdeburgschule Jena) und Claudia Szakinnis (DaZ-Lehrerin an der Berufsschule Jena-Göschwitz).

Die folgenden Ausführungen sind als Notizen zu verstehen. Ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Fragen, die uns während und nach der Anhörung gestellt wurden, dienten hauptsächlich zur Verständnissicherung und sind nicht in den Notizen enthalten.


Mein Name ist Christina Richter. Seit drei Jahren unterrichte ich Deutsch als Zweitsprache an der Lobdeburgschule. Ich bedanke mich für die Einladung zu dieser Sitzung und außerdem auch dafür, dass in einigen Teilen der Petition bereits schnelle und pragmatische Lösungen gefunden wurden.

Am 20. März 2017 fiel die Entscheidung des TMBJS zur Entfristung der bisher eingestellten DaZ-LehrerInnnen.

Am 5. April 2017 erreichte die befristet eingestellten DaZ-LehrerInnen ein Schreiben der zuständigen Schulämter mit einem Anschreiben von Gabi Ohler, in dem wir um eine Rückmeldung bis 13. April 2017 gebeten wurden, wenn wir an einem Angebot zur Entfristung interessiert seien. Aus diesem Grund muss ich Ihnen leider mitteilen, dass der Zwischenbericht nicht ganz der Wahrheit entspricht. Es stimmt nicht, dass 142 Personen ein Angebot angenommen haben, da uns noch kein Angebot unterbreitet wurde. 142 Personen haben lediglich mitgeteilt, dass sie an einem Angebot interessiert seien.

Auf Nachfrage beim Schulamt Ostthüringen erhielt ich die Auskunft, dass derzeit an der Erstellung der Verträge gearbeitet wird und dass diese ab dem 3. August 2017 laufen sollen. Dazu habe ich die erste Frage: Wäre es möglich, den 1. August 2017 als Vertragsbeginn festzulegen, damit ein lückenloser Vertragsübergang möglich ist? Die DaZ-LehrerInnen wären ansonsten zwei Tage arbeitslos. Dies wäre für uns mit viel Arbeit verbunden.

Die zweite Frage zum Sachverhalt der Entfristung habe ich von einer Kollegin erhalten: Können auch die in diesem Schuljahr neu eingestellten DaZ-LehrerInnen, die nach dem 20. März 2017 eingestellt wurden, entfristet werden? Was müssen sie dafür tun?

Nun möchte ich auf einzelne Forderungen der Petition eingehen.

Bereits jetzt ist es Alltag an Schulen, dass LehrerInnen den DaZ-Förderunterricht übernehmen, die nicht dafür qualifiziert sind. Meistens sind sie überfordert und darunter leidet die Qualität des DaZ-Förderunterrichts. Deutsch als Zweitsprache sollte nur von dafür qualifizierten LehrerInnen unterrichtet werden.

(Quelle: https://petitionen-landtag.thueringen.de/petitions/1146)

Durch das Drittfach Deutsch als Zweitsprache, das an der FSU Jena eingerichtet wurde, und die DaZ-Qualifizierungsreihe für LehrerInnen im Schuldienst ist ersichtlich, dass das TMBJS an dieser Forderung interessiert ist. Jedoch ist es ein langer Weg, bis alle DaZ-LehrerInnen aus- und weitergebildet sind. Für die gute Qualität des DaZ-Unterrichts ist die richtige Qualifizierung der LehrerInnen unbedingt notwendig.

Im zukünftigen inklusiven Schulgesetz muss der DaZ-Unterricht gleichberechtigt verankert sein. Nicht nur die Kinder mit sonderpädagogischen Gutachten und verschiedenen Handicaps benötigen Förderung, sondern auch die Schüler nichtdeutscher Herkunft sollten ein Anrecht auf Förderung bis zum Sprachniveau B2 haben.

(Quelle: https://petitionen-landtag.thueringen.de/petitions/1146)

Bisher ist eine Förderung bis B2-Niveau nicht vorgesehen. Für einen Schulabschluss ist das Niveau Voraussetzung!

Ein individueller Rechtsanspruch auf eine DaZ-Förderung sollte im Schulgesetz verankert werden.

(Quelle: https://petitionen-landtag.thueringen.de/petitions/1146)

Ein Rechtsanspruch auf DaZ-Forderung ist notwendig, um eine Chancengleichheit mit den deutschmuttersprachlichen SchülerInnen herzustellen. Derzeit ist es gängige Praxis, dass die DaZ-Förderstunden als erstes ausfallen.

Diese DaZ-Förderung muss für alle Schularten gelten – ob Berufsschule, weiterführende Schule oder Grundschule: eine Förderung ist unumgänglich.

(Quelle: https://petitionen-landtag.thueringen.de/petitions/1146)

In der Berufsschule – nach dem BVJS – findet derzeit keine DaZ-Sprachförderung statt. Meine Kollegin Claudia Szakinnis wird auf das Thema „Berufsschule“ gleich ausführlicher eingehen.

Begrüßenswert wären außerdem Standards zu folgenden Themen: weiterentwickelte DaZ-Lehrpläne, Diagnoseverfahren und muttersprachliche Kognitionstests.

(Quelle: https://petitionen-landtag.thueringen.de/petitions/1146)

Die Lehrpläne für DaZ wurden seit 2012 nicht überarbeitet. Dies wäre wünschenswert. Auch ein einheitliches Diagnoseverfahren würde vor allem Schulwechsel und -übergänge erleichtern. Muttersprachliche Kognitionstests sind im TQB nicht vorhanden. Es gibt auch keine sprachunabhängigen Kognitionstests (mehr). Diese werden in anderen Bundesländern eingesetzt und sind notwendig um z.B. einen sonderpädagogischen Förderbedarf bei SchülerInnen nichtdeutscher Herkunftssprache festzustellen. Derzeit findet dies nicht statt. Sonderpädagogische Förderbedarfe sind jedoch nicht nur bei deutschen SchülerInnen vorhanden.

Für absolute AnalphabetInnen, die älter als 12 Jahre sind, sollte dringend eine andere Lösung bzw. Konzept gefunden werden. Eine Einschulung/Integration in Schule ist nur sehr schwer möglich, da diese Jugendlichen dem Fachunterricht nicht folgen können. Dies hat die Erfahrung vieler DaZ-LehrerInnen gezeigt und dürfte zudem bekannt sein.

(Quelle: https://petitionen-landtag.thueringen.de/petitions/1146)

Auf diesen Absatz möchten wir ausführlicher eingehen, da er aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen der wichtigste Punkt dieser Liste ist.

Am 17. Mai 2017 lud Mirjam Kruppa zu einer Veranstaltung ein, die sich mit dem Nachholen der Schulbildung von geflüchteten Jugendlichen beschäftigte. Das finden wir großartig und wir begrüßen die Auseinandersetzung mit diesem Sachverhalt ausdrücklich.

Allerdings sehen wir zwei Gruppen für SchülerInnen, die derzeit in unserem System von einer wohlwollenden Diskriminierung betroffen sind, da das System nicht für sie passt.

Die erste Gruppe sind SchülerInnen im Alter von 12 bis 16 Jahren an allgemeinbildenden Schulen und die zweite Gruppe sind SchülerInnen, die älter als 16 Jahre sind.

Eine Alphabetisierung dauert im Schnitt ein Jahr. 12- bis 16-Jährige müssen zudem Grundbildung in Deutsch, Mathe und Englisch nachholen. Mit einer Förderstunde DaZ pro Woche ist dies nicht zu leisten. An meiner Schule gibt es derzeit eine Stunde Mathe-Förderung pro Woche für diese SchülerInnen. Auch dies ist zu wenig. Wenn keine ausreichende Förderung in DaZ, Mathematik sowie Englisch vorhanden ist, sehen wir die Gefahr, dass die Motivation in Demotivation durch Überforderung und Frust umschlägt. Dies führt im schlimmsten Fall zu Schulverweigerung und aggressivem Verhalten. Ich spreche aus Erfahrung.

Meine Kollegin wird nun auf die zweite Gruppe der Jugendlichen ab 16 Jahren eingehen.

Mein Name ist Claudia Szakinnis und ich arbeite seit 2 Jahren als DaZ-Lehrkraft an dem Berufsbildenden Schulzentrum Jena-Göschwitz.

Nach Beenden diesen Schuljahres in der so genannten BVJ S Klasse münden zum kommenden Schuljahr ca. 21 Schüler und Schülerinnen in das Berufsvorbereitende Jahr ein, um dort ihren Hauptschulabschluss zu absolvieren.

Im Austausch mit den Fachlehrern für Sozialkunde, Wirtschaftslehre, Mathematik und Fachtheorie in den einzelnen Praxisfeldern zeigte sich, dass die Mehrheit der Schüler über unzureichende Vorkenntnisse verfügen, was auf fehlende und wenig Schulbildung zurückzuführen ist.

Demnach ist es absolut nötig, über eine Verlängerung der Beschulung in den BVJ S Klassen nachzudenken, da es diesen Schülern aller Wahrscheinlichkeit nach sehr schwer fallen wird, den Anforderungen eines HSA gerecht zu werden.

Während der Beschulung im BVJ muss unbedingt Förderunterricht personell abgedeckt werden, um auch hier fachliche Wissenslücken zu schließen sowie sprachliche Vorbereitung und Nachbereitung des Unterrichtsstoffes zu ermöglichen.

Es sollte möglich sein, den jungen Menschen in der Berufsschule die sprachliche Voraussetzung, d.h. Angebote von A1 – B2, für den schulischen Bildungsweg zu lehren, da den meisten Schülern mögliche Alternativen fehlen, sich sprachlich fortzubilden und auch einen Schulabschluss zu erlangen. Was passiert mit den Jugendlichen?

Deutschland hat offensichtlich einen Fachkräftemangel. Jegliche Firmen und Institutionen bemühen sich um Auszubildende, sei es in der dualen oder schulischen Ausbildung. In verschiedenen Arbeitskreisen mit der Schnittstelle „Junge Migranten“ ist das Hauptthema: “Wie bekommen wir die Jugendlichen in Ausbildung?“ Somit haben wir 2 Fragestellungen, die der erfolgreiche Besuch der Berufsschule mit einem erreichten Schulabschluss beantworten kann.

Die Erweiterung bzw. der Ausbau der Beschulung der über 16-jährigen Jugendlichen an einer Berufsschule hat viele Vorteile.

Der größte Vorteil wäre für die Schüler, dass sie an einem Lernort, in einem geschützten Lernumfeld verweilen, der aber dennoch die Möglichkeit der Integration in ein deutsches Schulsystem und den Kontakt mit deutschen Schülern ermöglicht. Sie haben die Chance persönliche Beziehungen zu Mitschülern, Lehrern und Sozialpädagogen aufzubauen, deren konstante Anwesenheit Selbstvertrauen und Motivation fördert. Die demnach die personalen, fachlichen und methodischen Kompetenzen der Schüler stärken, um erfolgreich die Schule zu beenden.

Aufgrund der verschiedenen Schulformen bzw. der zu erreichenden Schulabschlüsse besteht die Kollegschaft der Berufsschulpädagogen aus einer Vielzahl von verschieden Fachkräften, denen die besonderen Bedarfe von Jugendlichen bewusst sind und die sich darauf einstellen.

Da diese Jugendlichen neben den fachlichen und sprachlichen Bedarfen oftmals auch psychisch-belastende Probleme aufweisen, und nicht zu vergessen, die alltäglichen Probleme eines Heranwachsenden, ist die enge und dauerhafte Zusammenarbeit zwischen Lehrern, Schülern und Sozialpädagogen unabdingbar, um den Schulabschluss aber auch um die nötige Ausbildungsreife zu erlangen.

Die Berufsschulen sind vor Ort eng mit der Wirtschaft und den handwerklichen Betrieben, sowie mit anderen Berufsschulen verknüpft, die duale und schulische Ausbildungen anbieten. Dadurch ist es möglich Schulpraktika in verschiedenen Bereichen zu absolvieren, um einerseits den Schülern einen Einblick in den Arbeitsalltag zu ermöglichen, aber auch um die Firmen zu sensibilisieren.

Der Jugendliche hat die Möglichkeit während des Besuchs einer Berufsschule aufgrund ihrer räumlichen, strukturellen und personellen Zusammensetzung optimal eine Berufsorientierung zu durchlaufen und Ausbildungsreife zu erlangen, um im Anschluss in einer betrieblichen oder dualen Berufsausbildung zu münden ohne dabei seinen festen Lernort zu wechseln

Die bisherige Erfahrung als DaZ-Lehrerin zeigt mir, dass die Jugendlichen besonderen und hohen Bedarf an konstante Beziehungen haben, sei es zu einem sicheren Lernort oder zu den Pädagogen. Sie können Vertrauen aufbauen, positive Erfahrungen sammeln und Wertschätzung erhalten. Das Erfüllen dieser Grundbedürfnisse eine jeden Menschen stärkt die Motivation und den Willen, Ziele zu erreichen und sich in einer fremden Gesellschaft und Lebenskultur zu integrieren.

Die Mehrheit der Schüler bringen die Motivation und die zu fördernden Kompetenzen mit, in diesem Land einen Neuanfang zu schaffen. Es lohnt sich für uns, diesen Jugendlichen Alternativen zu bieten, um den Fachkräftemangel zu mindern und Integration zu fördern.

Wir fordern:

  • Verlängerung des Schulbesuchs in BVJ S Klassen
  • Sprachförderung in weiterführenden Bildungswegen
  • dauerhafter und konstanter Bildungsweg an einem Lernort
  • dauerhafte Gewährleistung von DaZ-Pädagogen in allen Schulformen

Vielen Dank für Ihre Einladung und Ihre Aufmerksamkeit.

 

 

 

 

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