Neue Arbeitsverträge.

Mitten in den Ferien erreicht uns – alle DaZ-LehrerInnen, deren Vertäge am 31.07.2017 enden – ein Brief des jeweiligen Schulamtes.

Die „Verlängerung Ihres aktuellen befristeten Vertrages ist erforderlich, da die erforderlichen Vorbereitungen, insbesondere die Prüfung des Vorliegens der ausbildungsrechtlichen Voraussetzungen für den Abschluss des in Ihrem Fall beabsichtigten unbefristeten Arbeitsvertrages noch nicht vollständig abgeschlossen sind […]“ heißt es in meinem Brief. Er enthält weiterhin einen Arbeitsvertrag, der nach einem Monat endet.